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Besuchsregelungen gelockert Vorlesen

29. Jun 2020

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erleichtert erneut Besuche in den Pflegeeinrichtungen und in den Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe.

Mann macht die Tür auf für Besucher*innen
Mann macht die Tür auf für Besucher*innen

Nachdem der Bund und die Landesregierung NRW beschlossen haben, die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schrittweise zu lockern, öffnen langsam die Einrichtungen der Lebenshilfe Kreis Viersen behutsam und mit entsprechenden Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen.

Aktuell gilt:
Im Wohnverbund können Besuche unter Wahrung des Hygiene- und Besuchskonzeptes der Wohneinrichtung stattfinden. Wir bitten, die Besuche im Voraus telefonisch mit der Einrichtung abzustimmen. Individuell erforderliche Maßnahmen entscheidet im Einzelfall die Bereichsleitung vor Ort.

In jedem Falle werden alle Besucherinnen und Besucher registriert und einem Kurzscreening unterzogen. Es müssen unter anderem auch Fragen zum eigenen Gesundheitszustand und zu möglichen Covid-19-Kontakten innerhalb der letzten 14 Tage beantwortet werden.

Somit versuchen wir den Spagat zwischen Gesundheitsschutz und das Recht auf Teilhabe und soziale Kontakte der Bewohnerinnen und Bewohner zu meistern.

Hier finden Sie Pressemitteilung der Landesregierung vom 20. Juni 2020.

Hier geht es zur Sonderseite des Gesundheitsministeriums NRW. Mit allgemeinen Informationen sowie mit Informationen in Leichter Sprache.

Hier finden Sie die aktuell gültige Corona-Verordnung zum Schutz von Einrichtungen der Eingliederungshilfe unter Berücksichtigung des Rechts auf Teilhabe.

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