04. Apr 2020
Der FuD bietet Hilfen für Familien bei der Betreuung von behinderten Angehörigen an
Gerade in der momentanen Ausnahmesituation kommen viele Familien an ihre Belastungsgrenze. Kitas, Schulen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind geschlossen. Auch Freizeitangebote finden nicht wie gewohnt statt. Da möchten wir als Lebenshilfe Kreis Viersen noch einmal auf unser Angebot der Einzelbetreuung hinweisen.
Durch persönliche Einzelbetreuung ermöglicht der Familienunterstützende Dienst (FuD) eine stundenweise Betreuung eines Kindes, eines Jugendlichen oder eines jungen Erwachsenen mit Behinderung, der zu Hause wohnt. Die Betreuung übernimmt ein Freizeitbegleiter. Abgestimmt auf die Bedürfnisse und Wünsche des Einzelnen findet die Betreuung im häuslichen Umfeld, bei der Begleitung zum Sport oder z.B. bei einem Spaziergang statt.
Die Eltern oder Angehörigen können in der Zeit der Betreuung z.B. arbeiten, einkaufen oder andere Dinge erledigen. Sie können die Betreuung mehrmals in der Woche, einmal im Monat oder nach Bedarf anfordern. Dadurch sollen Sie und Ihre Familie entlastet werden.
Weitere Informationen zu den Kosten, zur Finanzierung und zum nötigen Betreuungsvertrag finden Sie im Bereich „Freizeit“. Dort ist auch das Anfrage-Formular hinterlegt, mit dem Sie sich an den FuD wenden können.
Haben Sie vorab Fragen, dann wenden Sie sich an den FuD. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten. Bitte nutzen Sie auch unseren Anrufbeantworter, falls wir kurzfristig nicht zu erreichen sind oder Sie außerhalb unserer Bürozeiten anrufen.